Postbeamtenkrankenkasse

Adresse und Anschrift

Postbeamtenkrankenkasse


70467 Stuttgart

Fax: 0180 / 272 310 0
Hotline: 01802 / 723 220


Versicherungsvergleich: Postbeamtenkrankenkasse

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Daten und Fakten

Bereits kurz nach der deutschen Reichsgründung entstand die Krankenversicherung für Beamte der Deutschen Reichspost. Am 1. Oktober 1885 wurde aufgrund der anwachsenden Industrialisierung die Postkrankenkasse gegründet. Allerdings waren Verbesserungen für die Beamten nötig, da die bisherigen Gesundheitsgesetze und auch die Leistungen der Postkrankenkasse eher auf die Arbeiterklasse gerichtet waren. Am 1. März 1913 war der Gründungstag der Postbeamtenkrankenkasse. Beitreten sollten Beamte des einfachen Dienstes und Angehörige. 1942 wurden mehrere Kassen zur „Reichspostkrankenfürsorge“, zu einer einheitlichen Krankenkasse für das ganze Reichsgebiet zusammengelegt. 1951 nach den ersten Nachkriegsjahren konnte die Postbeamtenkrankenkasse, mit Stuttgart als Hauptsitz, ihren Tätigkeiten als einheitlich geleitete Krankenkasse wieder nachgehen.

Heute ist der Sitz der Postbeamtenkrankenkasseimmer noch in Stuttgart, sie ist weder eine gesetzliche noch eine private Krankenkasse. An weiteren 18  Standorten sind die Mitarbeiter für ihre Kunden da. Sie ist für neue Mitgliedsanwärter geschlossen, nimmt keine neuen Kunden mehr auf - bis auf Angehörige bereits Versicherter. Momentan zählt die Postbeamtenkrankenkasse 375.470 Mitglieder plus die 223.464 mitversicherten Angehörigen.

Leistungen

Die PBeaKK bietet ihren Kunden Leistungen bei Krankheiten, Schwangerschaft bzw. Geburt und Todesfällen. Außerdem bietet sie Maßnahmen zur Vorsorge und Früherkennung von Krankheiten an. Es werden vier verschiedene Grundversicherungen angeboten, die durch Pflege- und Zusatzversicherung erweitert werden können. Versicherte der sogenannten Mitgliedergruppe A können unter anderem folgende Leistungen in Anspruch nehmen. Sie haben freie Arzt- bzw. Therapeutenwahl. Privatärztliche Leistungen können sie grundsätzlich nicht in Anspruch nehmen.

Akupunkturbehandlungen werden nur bei chronischen Schmerzen und Notwendigkeit übernommen, Zahnimplantate werden nur in bestimmten Fällen und auch nur begrenzt erstattet. Arznei- und Verbandmittel werden nur bezahlt, wenn dies auch bei gesetzlich versicherten Patienten übernommen werden würde. Bei Sehhilfen erfolgt eine Beihilfe oder Erstattung nur bei Patienten unter 18 Jahren. Fahrtkosten von Krankentransporten werden ebenfalls nur in bestimmten Fällen getragen. Hierbei muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Bei Schwangerschaft und Geburt werden Entbindungskosten, Hebamme und Vorbereitungskurse übernommen. Der Postbeamtenkrankenkasse ist es wichtig, bundesweit zuverlässig und kundennah für ihre Mitglieder da zu sein.