Mecklenburgische Versicherungsgruppe

Adresse und Anschrift

Mecklenburgische Versicherungsgruppe


30619 Hannover

Telefon: 0511 / 535 10
Fax: 0511 / 535 144 4


Versicherungsvergleich: Mecklenburgische Versicherungsgruppe

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Daten und Fakten

Die Mecklenburgische Versicherungsgruppe „ist die älteste deutsche private Versicherungsgesellschaft mit überregionalem Geschäftsbetrieb“ und entwickelte sich etappenweise. Im Jahr 1797 wurde die Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft gegründet. 1971 entstand die Mecklenburgische Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, 1972 die mecklenburgische Rechtsschutz Versicherungs-Aktiengesellschaft, 1989 die Mecklenburgische Rechtsschutz-Service-GmbH und 2000 letztendlich die Mecklenburgische Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft.

Sie arbeitet seit mehreren Jahren mit der Aachener Bausparkasse AG und der Augsburger Aktienbank zusammen. Ziel der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe ist es, sowohl ihre Eigenständigkeit und Unabhängigkeit zu bewahren als auch die Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Sie konzentriert sich vor allem auf die Bundesrepublik Deutschland und dabei auf die Zielgruppen der Privatkunden in Landwirtschaft und Gewerbe. Der Sitz der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe befindet sich in Hannover.

Leistungen

Für verschiedene Gesellschaftsgruppen bietet die Mecklenburgische jeweils einen individuellen Versicherungsschutz an. Ärztliche Leistungen werden in vollem Maße erstattet sowie Arznei- und Verbandmittel, Hilfs- und Heilmittel und Heilpraktikerbehandlungen. Für Sehhilfen bekommt man alle zwei Jahre bis zu 250 € erstattet. Bei einer Psychotherapie können 30 Sitzungen kostenlos in Anspruch genommen werden, für jede weitere muss selbst hinzubezahlt werden. Auch eine Zahnbehandlung wird von der Mecklenburgischen übernommen, zahnärztliche Leistungen für Inlays bis zu bestimmten Höchstsätzen ebenfalls. Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie Zahntechnische Leistungen und Materialien werden bis zu 80 Prozent zurückerstattet.

Des Weiteren ist es möglich, allgemeine Krankenhausleistungen, Krankentransporte und die Behandlung in einem Einbettzimmer in Anspruch zu nehmen. Krankenhaustagegeld wird in einer Höhe von 40 Euro erstattet, wenn auf ein Ein- oder Zweibettzimmer oder wahlärztliche Behandlung verzichtet wird. Darüber hinaus bezahlt die Mecklenburgische auch eine Heilbehandlung im Ausland. Die Führungskräfte der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe zeigen ein hohes Engagement im Innen- sowie im Außendienst.