LKH Landeskrankenhilfe

Adresse und Anschrift

LKH Landeskrankenhilfe

Uelzener Straße 120
21335 Lüneburg

Telefon: 04131 / 725 0
Fax: 04131 / 403 402


Versicherungsvergleich: LKH Landeskrankenhilfe

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Daten und Fakten

Am 7. Juli 1926 gründeten Landwirte aus der Umgebung von Lüneburg den "Krankenunterstützungsverein Lüneburg und Umgebung für selbständige Landwirte" zur Absicherung von Landwirten im Krankheitsfall. Später wurde das Unternehmen in "Landeskrankenhilfe Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Sitz in Lüneburg" umbenannt und war durch eine stetige Expansion des Geschäftgebietes, des Produktangebotes und der Versichertenzahl gekennzeichnet. Der Landeskrankenhilfe Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist bundesweit an 15 Standorten vertreten. Dieser beschäftigte Ende des Jahres 2008 circa 450 Mitarbeiter und betreute im gleichen Jahr 415.695 versicherte Personen, von denen etwa die Hälfte vollversichert war. Die Landeskrankenhilfe erzielte Ende 2008 Beitragseinnahmen in Höhe von 749,4 Millionen Euro. Die Vollversicherung richtet sich an alle Personen, die nicht pflichtversichert sind, das heißt freiwillig versicherte Arbeitnehmer, Selbständige, Ärzte, Beihilfeberechtigte und Studenten. Die Zusatzversicherung richtet sich als Ergänzungsversicherung an alle gesetzlich versicherten Personen.

Leistungen

Zu den möglichen Leistungen zählen unter anderem die freie Wahl des Arztes, Zahnarztes und Krankenhauses, der Krankenhausaufenthalt im Ein- oder Zweibettzimmer sowie der Anspruch auf Behandlung durch den Chefarzt, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld, Heilpraktiker-Behandlung und Psychotherapie. Hinzu kommen Leistungen aus Pflegepflichtversicherung und der Pflegeergänzungsversicherung sowie Leistungen bei Zahnersatz und die Auslandsreise-Krankenversicherung. Die Auslandsreise-Krankenversicherung gilt für alle Reisen mit einer Höchstdauer von sechs Wochen. Die Landeskrankenhilfe führte 2001 mit der "neuen Beitragsrückerstattung für kostenbewusstes Verhalten" eine Neuheit in der Branche ein. Das bedeutet, dass die Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen, innerhalb eines Jahres höchstens zweimal Anspruch auf Versicherungsleistungen stellen können, fünf Prozent des tariflichen Beitrages der Krankheitskosten-Vollversicherung Monat für Monat können sie zurückerstattet bekommen. Hinzu kommt die gängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit, die bis zu sechs Monatsbeiträge umfassen kann.