Debeka Krankenversicherung
Adresse und Anschrift
Debeka Krankenversicherung
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18
56058 Koblenz
Telefon: 0261 / 498 0
Fax: 0261 / 414 02
Internetadresse:
www.debeka.de
Versicherungsvergleich: Debeka Krankenversicherung











Daten und Fakten
Die Debeka wurde 1905 unter dem Namen "Krankenunterstützungskasse für die Gemeindebeamten der Rheinprovinz" gegründet. Im Laufe der Jahre hat sie sich von einem Krankenversicherer ausschließlich für Beamte zu einem Anbieter für Versicherungen aller Art entwickelt und ist jeder Privatperson zugänglich. Neben der Krankenversicherung bietet sie unter anderem auch Haftpflicht-, Unfall- oder Lebensversicherungen an.
Das Unternehmen ist bundesweit an mehr als 1200 Orten vertreten. Die Hauptverwaltung befindet sich in Koblenz. Mit mehr als zwei Millionen vollversicherten Personen ist der Debeka Krankenversicherungsverein der größte private Krankenversicherer Deutschlands. Somit vertraut fast jeder vierte privat Vollversicherte seinen Versicherungsschutz der Debeka an. Hinzu kommen noch die Zusatzkrankenversicherungen für die gesetzlich Versicherten womit der Debeka Krankenversicherungsverein Ende des Jahres 2008 auf einen Mitgliederstand von 4,3 Millionen kam. Er erzielte im gleichen Jahr Beitragseinnahmen von 4.237,3 Millionen Euro.
Leistungen
Das Leistungspaket der Krankenversicherung kann auf alle Lebensphasen, also von der Ausbildung bis zum Ruhestand, abgestimmt werden. Rundumschutz wird für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare, Selbständige und Freiberufler sowie für nicht pflichtversicherte Angestellte und Arbeiter angeboten. Zum Angebot gehören neben Leistungen im Bereich der ambulanten und stationären Heilbehandlung ebenso Leistungen im Bereich der Kur- und Sanatoriumsbehandlung, Zahnbehandlung und Zahnersatz sowie Heilbehandlungen bei Reisen ins Ausland. Die Auslandsreise-Krankenversicherung gilt bei der Debeka Krankenversicherung bis zu einer Reisehöchstdauer von 70 Tagen. Der Debeka Krankenversicherungsverein erstattet im Falle der Leistungsfreiheit Beiträge zurück, also wenn der Versicherte keine Rechnungen erstattet bekommen muss und somit keine Leistung in Anspruch genommen hat. Hierbei handelt es sich um bis zu vier Monatsbeiträge bei Krankheitskostenvolltarifen und um bis zu sechs Monatsbeiträge bei Ausbildungstarifen.

