Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten

Adresse und Anschrift

Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten

Rödelheimer Straße 51
60487 Frankfurt/Main

Telefon: 069 / 247 031 11
Fax: 069 / 247 032 99


Versicherungsvergleich: Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten

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Daten und Fakten

Am 1. April 1926 wurde vorerst die Reichsbahnbeamten-Krankenversicherung (RKV) gegründet. Zwei Jahre später galt sie als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. 1951 existierte die RKV dann als „Krankenversorgung der Bundesbeamten (KVB)“ identisch weiter und feierte am 1. April 2001 ihr 75-jähriges Bestehen. 1959 wurden die „Beihilfevorschriften des Bundes“ eingeführt, die auch die BKV erfüllen und damit eine Fürsorgeverpflichtung für die Deutsche Bahn übernehmen muss.

Der Geschäftsbereich der KVB erstreckt sich über sechs Verwaltungsbezirke: Münster, Kassel, Wuppertal, Frankfurt, Karlsruhe und Rosenheim. Jeder der einzelnen Bereiche steht unter der Leitung eines Bezirksgeschäftsführers. Das Leitbild der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten verpflichtet die Mitarbeiter, sich anspruchsvolle Ziele zu setzen und diese auch zu erreichen. Die KVB wird als zuverlässiges und kompetentes Dienstleistungsunternehmen für ihre Versicherten und deren Angehörige beschrieben. Ziel ist es, ein vertrauensvolles Miteinander zwischen den Angestellten der KVB zu erreichen und den ständigen Informationsaustausch zu fördern. Es wird sehr viel Wert auf Teamarbeit gelegt.

Leistungen

Die Leistungen der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten bieten keinen vollständigen Versicherungsschutz. Es müssen oft Eigenanteile und Zuzahlungen übernommen werden. Eine volle Kostenabdeckung können bei folgenden Leistungen bis auf einige Ausnahmen erfolgen: Einsätze von Ärzten, Hebammen oder Entbindungspflegern. Des Weiteren übernimmt die KVB größtenteils ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel, bis zu 20 Sitzungen psychotherapeutischer Behandlung im Jahr und zahnärztliche Leistungen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte. Medizinisch notwendige Krankentransporte zu dem nächstgelegenen, notwendigen Krankenhaus werden ohne jegliche Zuzahlungen übernommen. Die Unterkunft in einem gesonderten Zweibettzimmer im Krankenhaus wird bis zu den Höchstsätzen der GÖA gezahlt. Auch während einer Reise außerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden nötige Heilbehandlungen und der Rücktransport von der Krankenversorgung der Bundesbeamten getragen.