Ombudsmann Private Krankenversicherung
Adresse und Anschrift
Ombudsmann Private Krankenversicherung
Postfach: 60222
10052 Berlin
Fax: 030 / 204 589 31
Hotline: 01802 / 550 444
Internetadresse:
www.pkv-ombudsmann.de
Daten und Fakten
Der Ombudsmann ist die außergerichtliche Streitschlichtungsstelle für die private Kranken- und Pflegeversicherung. Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen den Versicherten und deren Versicherungsunternehmen auf, so nimmt er dazu eine neutrale und unabhängige Stellung ein. Der Ombudsmann ist zu den Geschäftszeiten per Post, online oder telefonisch erreichbar. Ein Schlichtungsverfahren kann jedoch ausschließlich durch das Einreichen einer schriftlichen Beschwerde vollzogen werden.
Veranlasst wurde der Einsatz des Ombudsmannes durch den Spitzenverband der privaten Krankenversicherungen. Diese wollen somit ihren Versicherungskunden die Möglichkeit bieten, Meinungsverschiedenheiten ohne ein Gerichtsverfahren schlichten zu können. Der Ombudsmann ist Mitglied im sogenannten FIN-NET, dass heißt einem grenzüberschreitenden außergerichtlichen Beschwerdenetzwerk der Europäischen Kommission in Finanzdienstangelegenheiten. Der Vorteil dieser Kooperation besteht darin, dass auch Beschwerden gegen andere europäische Versicherer eingereicht werden können und solche, die sich nicht im Verband der privaten Krankenversicherungen befinden.
Privat Versicherte, die sich beschweren wollen, richten sich schriftlich per Post oder Online an den Ombudsmann. Die Beschwerde sollte mithilfe der Musterbeschwerde, die auf der Homepage des Ombudsmannes situiert ist, formuliert werden. Dort befinden sich wichtige Fragen, die unbedingt beantwortet werden sollten. Des weiteren ist es hilfreich alle betreffenden Dokumente mit einzusenden. Nach einer bestimmten Bearbeitungszeit erhält der Versicherte zunächst eine Eingangsbestätigung und alle weiteren wichtigen Daten zum Verfahren.
Leistungen
Aufgabe des Ombudsmannes ist es, Streitigkeiten von Versicherten mit deren Versicherungsunternehmen außerhalb eines Gerichtes zu schlichten. Dabei steht besonders die Vermittlung zwischen den betroffenen Parteien im Vordergrund. Oberstes Ziel der Verhandlungen mit dem Ombudsmann soll schließlich die Versöhnung der Zerstrittenen sein. Wichtige Themenschwerpunkte zu denen der Ombudsmann berät oder vermittelt sind zum Beispiel Fragen zur medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung, sodass die Krankenversicherung die Kosten übernimmt.
Ein anderes häufiges Diskussionsthema sind Gebührenstreitigkeiten, also Debatten über die Auslegung der Gebührenordnung. Viele Versicherte beschweren sich auch aufgrund der Beitragserhöhung in ihrer Krankenversicherung und möchten vom Ombudsmann wissen, inwiefern diese dazu berechtigt ist. Ein in den letzten Jahren immer aktueller gewordener Streitpunkt betrifft vor allem den stationären Aufenthalt bei Heilbehandlungen. Hier gibt es oftmals Auseinandersetzungen darüber, ob die Krankenversicherung die Kosten erstatten muss oder nicht.

