See-Berufsgenossenschaft

Adresse und Anschrift

See-Berufsgenossenschaft

Ottenser Hauptstraße 54
22765 Hamburg

Telefon: 040 / 398 00
Fax: 040 / 398 016 66


Daten und Fakten

Seit dem 1. Januar 2010 besteht die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft unter der sich die See-Berufsgenossenschaft und die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung zusammengeschlossen haben. Unter dem Motto "Zuständig für alles was rollt, fliegt und schwimmt" deckt die BG Verkehr als gesetzliche Unfallversicherung unter anderem die Branchen der Seeschifffahrt und Fischerei, Logistik, Luftfahrt, Transport und Entsorgung ab.

In der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft befinden sich circa 200.000 Mitgliedsunternehmen und rund 1,4 Millionen Versicherte. Die Hauptverwaltung der BG Verkehr befindet sich in Hamburg, wo etwa 500 der gut 1.000 Mitarbeiter beschäftigt sind. Außenstellen befinden sich außerdem unter anderem in Berlin, Hannover, München, Wiesbaden, Erfurt und Rostock.

Die BG Verkehr hat als Unfallversicherung die Aufgabe, Unfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und die Gesundheitsgefahren bei der Arbeit so gut wie möglich zu vermindern. Wenn es zu Vorfällen bei den Arbeitern kommt, sorgt die Berufsgenossenschaft dafür, den Betroffenen Heilung zu gewähren, damit diese wieder einen Zugang zum Arbeitsleben und der Gemeinschaft finden.

Leistungen

Die Versicherungsleistungen setzen nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit ein. Ein Arbeitsunfall liegt bei einer versicherten Tätigkeit vor und ein Wegeunfall kann auf dem direkten Weg zur Arbeit des Versicherten und zurück passieren. Berufskrankheiten sind solche, die sich ein Versicherter bei seiner Tätigkeit, die versichert ist, zugezogen hat. In einem umfangreichen Verfahren wird dann überprüft, ob es sich tatsächlich um eine Berufskrankheit handelt und ob die Voraussetzungen dafür gegeben waren.

Im Krankheitsfall sorgt die BG Verkehr für eine medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Die medizinische Rehabilitation sorgt dabei unter anderem für die Erstversorgung, die ambulante und stationäre Behandlung sowie für Arznei- und Verbandsmittel und Heilmittel. Einige Leistungen der beruflichen Rehabilitation sind Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes sowie eventuelle Weiterbildungen oder Umschulung zur beruflichen Anpassung. Die soziale Rehabilitation umfasst Leistungen wie zum Beispiel Wohnungshilfe, Haushaltshilfe und Kraftfahrzeughilfe.  

Dem Verletzten wird von der Versicherung während der Zeit der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zur finanziellen Unterstützung ein Übergangsgeld oder Verletzengeld gezahlt. Wenn das Verletztengeld nach der 26. Woche nach dem Unfall wegfällt und der Geschädigte weiterhin eine um mindestens 20 Prozent geminderte Erwerbstätigkeit hat, dann hat er Anspruch auf eine Verletztenrente.