Spitzenverband Bund der Krankenkassen
Adresse und Anschrift
Spitzenverband Bund der Krankenkassen
Mittelstraße 51
10117 Berlin
Telefon: 030 / 206 288 0
Fax: 030 / 206 288 88
Internetadresse:
www.gkv-spitzenverband.de
Daten und Fakten
Der GKV-Spitzenverband hat eine zentrale Rolle im deutschen Gesundheitswesen. Er ist die Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und gestaltet somit die Rahmenbedingungen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland. Dabei steht die Gesundheit aller 70 Millionen Versicherten im Mittelpunkt. Seine Gründung geht auf die Gesundheitsreform 2007, dem „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ zurück und wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen. Vorher wurden alle einheitlich zu schließenden Vereinbarungen gemeinsam von den Einzelverbänden der Kassen getroffen. Mit der Gesundheitsreform wurde diese Aufgaben einem neu gegründeten Verband übertragen – dem GKV-Spitzenverband.
Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. An der Spitze steht ein hauptamtlicher Vorstand, zu dem drei Mitglieder gehören. Dieser vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich. Der Verwaltungsrat besteht aus 41 Versicherten- und Arbeitgebervertretern, die den Vorstand wählen. Er entscheidet über grundsätzliche Fragen und trifft strategische Entscheidungen in den verschiedenen Aufgabenfeldern des Verbandes.
Der GKV-Spitzenverband ist auch Spitzenverband der Pflegekassen und Träger des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes.
Leistungen
Anliegen des GKV-Spitzenverbandes ist es, alle wettbewerbsneutralen Aufgaben für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu erledigen. Ihm gehören alle gesetzlichen Krankenkassen an und er vertritt die Belange der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene. Er unterstützt alle Kassen und Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und Wahrnehmung der Interessen.
Der GKV-Spitzenverband hilft bei der Entwicklung des elektronischen Datenaustauschs innerhalb der GKV. Des Weiteren schließt er Rahmenverträge und Vereinbarungen für die stationäre, ambulante und zahnärztliche Versorgung ab. Der Verband entscheidet über grundsätzliche Fach- und Rechtsfragen in der Sozialversicherung, setzt Festbeträge für Arznei- und Hilfsmittel sowie Höchstbeträge für Arzneimittel fest und gibt Vorgaben für Vergütungsverhandlungen und Arzneimittelvereinbarungen auf Landesebene. Daneben gestaltet der Verband die Telematik im Gesundheitswesen aus. Der GKV-Spitzenverband gibt außerdem Definitionen von Grundsätzen zur Prävention, Selbsthilfe und Rehabilitation vor.
Trotz seines kurzen Bestehens hat der Verband schon einige Erfolge erzielt und zur Verbesserung der Versorgung beigetragen. So wurden beispielsweise Beschlüsse zu neuen Festbeträgen bei Arzneimitteln gefasst. Im Bereich der Pflege wurden Richtlinien über zusätzliche Betreuungskräfte für demenzkranke Pflegeheimbewohner festgelegt sowie eine Bewertungssystematik zur Qualität von Pflegeeinrichtungen.
Das Aufgabenspektrum des GKV-Spitzenverbandes ist riesig und wächst regelmäßig weiter. Es zählt im Moment etwa 200 verschiedene Aufgaben. Erst im letzten Jahr kamen 30 neue Aufgaben hinzu, beispielsweise ein aufzubauendes Frühwarnsystem, das die Schließung oder die Insolvenz von Krankenkassen vermeiden soll.

