LKK Niedersachsen-Bremen
Adresse und Anschrift
LKK Niedersachsen-Bremen
Im Haspelfelde 24
30173 Hannover
Telefon: 0511 / 807 30
Fax: 0511 / 807 375 006 2
Internetadresse:
www.nb.lsv.de
Daten und Fakten
Die LKK Niedersachsen-Bremen gehört zu den Landwirtschaftlichen Krankenkassen. Sie ist Träger der gesetzlichen Sozialversicherung für die Landwirtschaft. Die Aufgabe ist die umfassende und soziale Absicherung der in der Land- und Forstwirtschaft arbeitenden Menschen. Die Zuständigkeit der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Niedersachsen-Bremen erstreckt sich auf die Bundesländer Niedersachsen und Bremen.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Alterskasse, Krankenkasse, Pflegekasse Niedersachsen-Bremen haben das Recht als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Selbstverwaltung. Sie unterliegen der Aufsicht durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familien und Gesundheit. Am 31. Dezember 2008 wurden der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Niedersachsen-Bremen zum Erfüllen ihrer Aufgaben 203 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in 37 Geschäftsstellen zu Verfügung gestellt.
Leistungen
Die Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften von fachlich ausgebildeten Aufsichtsbeamten, Haltung von Schulungskursen, Beratung über Maschinen und Geräte von Herstellern, die Förderung von Ausbildungsmaßnahmen für Erste Hilfe, Durchführung von Unfalluntersuchungen zur Ermittlung der Unfallursachen etc. sind die wesentlichen Aufgaben der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. Diese Aufgaben dienen in erster Linie dazu, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern.
Leistungen, die die Landwirtschaftliche Krankenkasse Niedersachsen-Bremen anbietet sind unter anderem, Ersatzkräfte für Pflegebedürftige zu stellen, der Anspruch auf ärztliche Beratung bei Familienplanung, die LKK aktiv Kurzkur, Mutterschaftsvorsorge und vieles mehr. Wichtige Bereiche der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, kurz LBG, sind Vorsorge und Prävention. Die Gesundheit und auch die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit der Kunden von der LKK Niedersachsen-Bremen soll durch geeignete Programme sowie Maßnahmen geschützt und erhalten werden.
Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze (für die Geburtsjahrgänge 1964 seit Januar 2008 67 Jahre) können ehemalige Landwirte sowie deren Familienangehörige auf Antrag Altersrente beziehen. Es besteht die Möglichkeit, bei bestimmten Voraussetzungen die Altersrente bis frühesten zehn Jahre vor der Regelaltersgrenze vorzeitig in Anspruch zu nehmen.

