LKK Baden-Württemberg

Adresse und Anschrift

LKK Baden-Württemberg

Vogelrainstraße 25
70199 Stuttgart

Telefon: 0711 / 966 0
Fax: 0711 / 966 214 0


Daten und Fakten

Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) Baden-Württemberg ist Teil der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung. Jene ist die gesetzliche Krankenkasse, welche für die Gesundheitsversorgung der Landwirte aufkommt. Bis zur Errichtung der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung war die Gesundheitsversorgung der Landbevölkerung sehr schlecht situiert. Die Absicherung von Gesundheitsrisiken erfolgten ausschließlich auf freiwilliger Basis bei den damalig existierenden Landkrankenkassen. Dabei mussten die Beiträge jedoch durch den landwirtschaftlichen Betrieb geleistet werden, dessen wirtschaftliche Situation dafür häufig viel zu schlecht war. Der Weg für eine berufsständische Krankenversicherung der Landwirte wurde erst 1957 geebnet. In diesem Jahr wurde erstmalig eine Alterssicherung und Betriebshilfe für Landwirte eingeführt. Mit der Gründung des Gesetztes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG) wurde schließlich die Errichtung eines Sicherungssystem für die Agrarwirtschaft am 01. Oktober 1972 abgeschlossen.

Neben der Landwirtschaftlichen Krankenkasse existieren noch drei weitere wichtige Sozialversicherungen für Landwirte in Baden-Württemberg: Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, die Landwirtschaftliche Alterskasse und die Landwirtschaftliche Pflegekasse. Mit der Landwirtschaftlichen Krankenkasse zusammen bilden diese Bestandteile die Landwirtschaftliche Sozialversicherung Baden-Württemberg, kurz LSV. Aktuell betreut die LKK Baden-Württemberg etwa 56.778 Mitglieder. 2009 gewährte die Krankenkasse für ihre Versicherten Leistungen im Wert von etwa 251 Millionen Euro. Standort der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Baden-Württemberg ist Stuttgart.

Die Aufgaben der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Baden-Württemberg werden von den Selbstverwaltungsorganen und vom Geschäftsführer wahrgenommen. Zu den Aufgabengebieten der Verwaltungsstellen der LKK Baden-Württemberg gehören Beratung, Auskunft in allen Versicherungs- und Beitragsangelegenheiten. Zudem leisten diese Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen und Meldungen, nehmen die Anträge entgegen und unterstützen bei der Dokumentation von Änderungsmeldungen.

Leistungen

Die Landwirtschaftliche Krankenkasse Baden-Württemberg bieten ihren Versicherten zahlreiche  Leistungen. Neben den gesetzlich festgelegten Leistungen gehört dazu auch der  Schadensersatzanspruch bei Behandlungsfehlern und falschen Diagnosen. Außerdem ist im Leistungskatalog auch die Rehabilitation bei drohender oder bestehender Behinderung mit eingeschlossen. Werdenden Müttern werden Leistungen zur optimalen Versorgung angeboten. Dazu gehört zum Beispiel die häusliche Pflege, die stationäre Entbindung oder die ärztliche Betreuung. Bei Erwerbsminderung durch Krankheit, Behinderung oder Unfall unterstützt die landwirtschaftliche Sozialversicherung die Mitglieder, um deren Einkommensverlust abzumildern. Außerdem werden Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen gefördert.

Seit dem 01. Januar 2008 hat die LKK Baden-Württemberg eine neue Satzungsregelung zu Gunsten der Versicherten eingeführt. Jedes Mitglied über 18 Jahre hat den Anspruch auf eine Prämie der Krankenkasse in Höhe eines Zwölftels des Jahresbeitrags, also in der Regel eines Monatsbeitrags. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherte mindestens drei Monate bei der LKK Baden-Württemberg versichert war und in dem entsprechenden Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen hat. 2009 haben daher erstmals 2.850 Mitglieder solch eine Prämie erhalten.