KK für den Gartenbau

Adresse und Anschrift

KK für den Gartenbau

Frankfurter Straße 126
34121 Kassel

Telefon: 0561 / 928 0
Fax: 0561 / 928 248 6
Hotline: 0561 / 928 299 2


Daten und Fakten

Die Krankenkasse für den Gartenbau gehört den Ersatzkrankenkassen an und ist Träger der gesetzlichen Krankenversicherung für Landwirte bzw. Gärtner. Die Sozialversicherung, kurz SLV, für den Gartenbau erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Die Zielgruppen der Krankenkasse für den Gartenbau sind, mit wenigen Ausnahmen, alle Unternehmer von Erwerbsgartenbaubetrieben sowie deren hauptberuflich mitarbeitende Familienangehörige und auch Besitzer von Altersrenten, Hinterbliebenenrente, Waisengeld, Landabgaberente oder Produktionsaufgaberente.

Die Krankenkasse für den Gartenbau bietet ihren Versicherten ein Mitgliedsmagazin „GUTER RAT“ an, welches seit 2008 unter den Namen „LSV kompakt“ heraus gegeben wird. Das Magazin erscheint fünf mal jährlich. Die letzten Ausgaben können auch über das Internet heruntergeladen werden.

Leistungen

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Krankenkasse für den Gartenbau haben unter anderem die Aufgabe folgende Leistungen zu gewähren; Maßnahmen zur Früherkennung und Verhinderung von Krankheiten, Krankenhilfe, Mutterschaftshilfe und auch andere Hilfen sowie Betriebs- und Haushaltshilfe.

Zu dem umfassenden Leistungsangebot der SLV für den Gartenbau gehören zum Beispiel Leistungen zur Teilhabe bei drohender oder bestehender Behinderung im Berufs- und Gesellschaftsleben. Während der Schwangerschaft und auch bei der Geburt ist eine optimale Versorgung des Kindes notwendig.

Eine weitere Leistung der Krankenkasse für den Gartenbau ist die Übernahme von Kosten für präventive Maßnahmen in den Bereichen Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressabbau sowie Entspannung und auch bei Genuss- und Suchtmittelmissbrauch.

Zu den Aufgaben der Berufsgenossenschaften gehört auch die Unternehmen anzuhalten, eine wirksame Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen sicher zu stellen. Das heißt, in jedem Unternehmen muss mindestens eine Person zur Verfügung stehen, die in der Lage ist Erste Hilfe durchzuführen. Damit die Mitglieder und auch die Versicherten vor Berufskrankheiten, Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren geschützt werden, ist eine optimale Betreuung zu gewähren. Diese wird durch einen Technischen Aufsichtsdienst des Gartenbaus sichergestellt.