BKK MEM
Adresse und Anschrift
BKK MEM
Freiligrathstraße 1
4610 Meuselwitz
Telefon: 03448 / 702 220
Fax: 03448 / 702 224
Daten und Fakten
Die BKK MEM ist eine kleine Betriebskrankenkasse aus dem Ort Meuselwitz. Die Versichertenzahl beträgt momentan etwa 1.900. Insgesamt verfügt sie über eine Geschäftsstelle. Die BKK MEM steht nur für Wohnende oder Berufstätige in Thüringen offen. Für diese werden detaillierte Informationen zum Profil und Leistungsangebot der Krankenkasse freigegeben.
Sie gehört zu der Gruppe der gesetzlichen Krankenkassen, die als offen gelten. Offene Krankenkassen stehen offen für alle Versicherten, die im jeweiligen Zuständigkeitsgebiet, in diesem Fall Thüringen, arbeiten oder wohnen, offen. Sie bieten umfassende Leistungen für Versicherte, unabhängig von Alter und Einkommen. Im Gegensatz dazu gibt es die geschlossenen Krankenkassen. Vor allem die Betriebskrankenkassen gehören zu diesen. Nur die Mitarbeiter des jeweiligen Betriebs und deren Angehörige dürfen der Krankenkasse beitreten.
Leistungen
Etwa 95 Prozent aller Leistungen schreibt der Gesetzgeber den gesetzlichen Krankenkassen vor. Darunter fallen beispielsweise die ärztliche Behandlung, die die Beratung, Verhütung und Früherkennung durch einen Arzt beinhaltet. Weiterhin haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Verbandsmittel und auf vom Arzt verordnete Arzneimittel. Es bestehen aber viele Ausnahmen, für die die Kasse nicht aufkommt.
Ein grundsätzlicher Auslandsschutz für bestimmte europäische Länder wird garantiert. Dieser ist jedoch abhängig von den jeweiligen Vorschriften des Gastlandes. Beratungen zur Empfängnisverhütung übernimmt die Kasse und in diesem Zusammenhang auch die vollen Kosten von empfängnisverhütenden Mitteln bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres.
Gesetzlich Versicherte haben im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls Anspruch auf Körperersatzstücke und orthopädische wie auch andere Hilfsmittel wie Sehhilfen. Beschränkungen in Bezug auf Alter und Stärke der Sehbehinderung sind aber vorhanden. Sollte es zur Arbeitsunfähigkeit des Versicherten kommen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld für eine Dauer bis zu 78 Wochen. Benötigt man eine Haushaltshilfe, so kommt die Krankenkasse für die notwendigen Kosten auf.
Ab dem 20. Lebensjahr übernehmen die Kassen Krebs-Früherkennungsuntersuchungen bei Frauen. Männer können diese erst ab dem 45. Lebensjahr kostenlos durchführen lassen. Mutter-Kind-Kuren werden von gesetzlichen Krankenkassen unterstützt, Zuzahlungen sind aber zu leisten. Heilmittel, d.h. medizinische Leistungen wie Krankentherapie, Sprach- oder Beschäftigungstherapie übernimmt die Kasse größtenteils. Weiterhin sind in den gesetzlichen Leistungen enthalten: Zahnarztleistungen und Zahnersatz, Psychotherapien, Rehabilitatonskuren, Fahrtkosten, die Häusliche Krankenpflege, Sterbegeld, Mutterschaftsleistungen und einiges mehr.

