BKK KEVAG KOBLENZ

Adresse und Anschrift

BKK KEVAG KOBLENZ

Schützenstraße 80-82
56068 Koblenz

Telefon: 0261 / 392 131 3
Fax: 0261 / 392 182 2


Daten und Fakten

Die BKK Kevag Koblenz steht ausschließlich für die Mitarbeiter der KEVAG, die Koblenzer Elektrizitätswerk und Verkehrs-Aktiengesellschaft, offen und bietet für diese nähere Informationen über ihr Leistungsspektrum und das Profil der Krankenkasse.

Sie gehört zu den gesetzlichen Krankenkassen, die für eine bestimmte Zielgruppe geschlossen sind. Zu den geschlossenen Krankenkassen gehören vor allem Betriebskrankenkassen, die ausschließlich den Mitarbeitern eines Betriebs und deren Angehörigen zugänglich sind. Offene Krankenkassen hingegen stehen allen Versicherten, die im jeweiligen Zuständigkeitsgebiet arbeiten oder wohnen, offen.

Die KEVAG besteht seit dem Jahre 1886 als Nahverkehrs- und seit 1898 als Energieversorgungsunternehmen. Im Moment beschäftigt sie etwa 600 Mitarbeiter und gehört zu den wichtigsten Versorgungsunternehmen in der Region Koblenz. Zusammen mit dem Tochterunternehmen Koblenzer Verkehrsservice GmbH Träger des Öffentlichen Nahverkehrs im Stadtgebiet. Er unterstützt zudem regionale Vereine, Veranstaltungen und Institutionen. Ihr Versorgungsgebiet breitete sie im Laufe der Zeit immer weiter aus. Als Grundlage und Ziel der KEVAG gilt der Umweltschutz, für den sie sich intensiv einsetzt.

Leistungen

Die Leistungen, die eine gesetzliche Krankenversicherung abdecken muss, sind zu etwa 95 Prozent vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Dazu gehören unter anderem: die ärztliche Behandlung, die die Beratung und Verhütung und Früherkennung durch einen Arzt beinhaltet. Weiterhin haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Verbandsmittel und auf vom Arzt verordnete Arzneimittel. Dennoch gibt es viele Ausnahmen, für die die Kasse keine Kosten übernimmt bzw. Zuzahlungen erforderlich sind. Ein grundsätzlicher Auslandsschutz, abhängig von den Vorschriften des Gastlandes, ist für bestimmte europäische Länder gewährleistet. Beratungen zur  Empfängnisverhütung übernimmt die Kasse ebenfalls sowie die vollen Kosten von empfängnisverhütenden Mitteln bis zum 18. Lebensjahr.

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Körperersatzstücke und orthopädische wie auch andere Hilfsmittel wie Sehhilfen. Allerdings gibt es auch in diesem Bereich wieder Beschränkungen in Bezug auf Alter und Stärke der Sehbehinderung. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld für eine Dauer bis zu 78 Wochen. Krebs-Früherkennungsuntersuchungen werden bei Frauen ab dem 20., bei Männern ab dem 45. Lebensjahr übernommen.

Weiterhin unterstützten gesetzliche Krankenkassen Mutter-Kind-Kuren. Heilmittel, d.h. medizinische Leistungen wie Krankentherapie, Sprach- oder Beschäftigungsterapie übernimmt die Kasse größtenteils. Gesetzliche Leistungen umfassen Zahnarztleistungen und Zahnersatz, Psychotherapien, Rehabilitatonskuren, Fahrkosten, dabei vor allem Krankentransporte, die Häusliche Krankenpflege und einiges mehr.