Bundesaufsichtsamt Versicherungswesen

Adresse und Anschrift

Bundesaufsichtsamt Versicherungswesen

Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn

Telefon: 0228 / 422 80
Fax: 0228 / 410 815 50


Daten und Fakten

Das  Bundesaufsichtsamt für Versicherungen entstand im Rahmen von Gesetzmäßigkeiten im Jahre 1956 und hat jetzt seinen Sitz in Bonn. Momentan werden im Bundesaufsichtsamt 540 Mitarbeiter beschäftigt. Sie verteilen sich auf 9 Abteilungen und 50 Referate. Der Präsident der Bundesoberbehörde ist Dr. Maximilian Gaßner. Seine Stellvertreterin ist Vizepräsidentin Sylvia Bohlen-Schöning.

Bis zum 1. Mai 2002 war das Bundesaufsichtsamt für Versicherungen (BAV) innerhalb von Deutschland die Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen. Ab diesem Zeitpunkt wurde das Bundesaufsichtsamt in die Bundesanstalt für Finanzleistungsaufsicht integriert. Das Amt wurde zum größten Teil von Versicherungsunternehmen finanziert. Der übrige finanzielle Teil kam aus dem Bundeshaushalt. Die Beiräte des Bundesaufsichtsamtes für Versicherungen setzen sich größtenteils aus Versicherungsunternehmen zusammen.Das Bundesaufsichtsamt für Versicherungen ist eine staatliche Behörde. Mit seiner Kontrollfunktion über Versicherungsunternehmen kann die BAV die Erlaubnis für Geschäftsbetriebe erteilen.

Leistungen

Das Bundesaufsichtsamt für Versicherungen hat die Aufgabe eine Kontrolle über die deutsche Versicherungswirtschaft auszuüben. Die Rechtsaufsicht bezieht sich auf die Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung und der sozialen Pflegeversicherung. Dieser Kontrolle unterliegt das Versicherungsaufsichtsgesetz. In diesem Gesetz sind die Ziele des Bundesaufsichtsamtes für Versicherungen festgelegt.

Dem Gesetz nach ist es die Aufgabe des Amtes sich zum einen um die Belange von Versicherten zu kümmern und zum anderen soll es sicherstellen, dass Verpflichtungen von Seiten der Versicherungsunternehmen eingehalten werden. Neben der allgemeinen Kontrollfunktion, werden auch bestimmte Produkte überprüft. Die Unternehmen sind verpflichtet bestimmte Unterlagen einzureichen. Anhand derer prüft das Bundesaufsichtsamt für Versicherungen dann, ob ein Unternehmen ordnungsgemäß handelt.

Hat jemand Probleme mit seinem Versicherungsunternehmen, weil beispielsweise bestimmte Leistungsversprechen nicht eingehalten wurden, kann er sich an das Bundesaufsichtsamt für Versicherungen wenden, was entsprechende Schritte einleiten wird, um bestehenden Problemen entgegenzuwirken. Wer sich beschwert, hat mit keinen anfallenden Kosten zu rechnen. Die Beschwerdeverfahren sind kostenlos. Das  Bundesaufsichtsamt für Versicherungen ist verpflichtet Statistiken über Beschwerden öffentlich zugänglich zu machen. Jährlich bekommt das Amt tausende von Beschwerden. Sie werden anschließend bearbeitet. Bei rund einem Drittel sind Erfolge für die Versicherungsnehmer zu verzeichnen.